Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB)?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) benötigen Sie ausschließlich, wenn Sie die Universität wechseln wollen und die andere Universität eine solche UBB fordert. Für eine Anmeldung im Prüfungsverfahren in der Germanistik an der RUB benötigen Sie ausdrücklich keine UBB.

Falls Sie sich bereits im Prüfungsverfahren Germanistik befinden oder dieses abgeschlossen haben (Anmeldung bzw. Abschluss des Abschlussmoduls Germanistik oder einer germanistischen B.A.-Arbeit), wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie. Das Germanistische Institut kann in diesem Fall keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.

Für Ihr zweites B.A.-Studienfach wenden Sie sich bitte an dieses Fach repsektive das zugehörige Prüfungsamt.

  1. Füllen Sie das gesamte Formblatt aus, auch Geburtsdatum und Matrikelnummer.
  2. Hängen Sie das ausgefüllte Formblatt unten an. Es werden nur PDFs akzeptiert!
Unbedenklichkeitsbescheinigung


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Insgesamt müssen Sie in den ersten vier Fachsemestern in Germanistik folgende Studienleistungen erbracht und so mindestens 39 CP erworben haben:

  • erfolgreicher Abschluss aller drei Grundkursmodule (insgesamt 18 CP)
  • erfolgreicher Abschluss aller drei Vertiefungsmodule inklusive der Modulprüfungen (insgesamt 21 CP inkl. Modulprüfungen)

Bitte beachten Sie:

  • Neben der CP-Zahl ist insbesondere relevant, dass Sie die erforderlichen Modulprüfungen in den Vertiefungsmodulen (zwei Hausarbeiten, eine mündliche Prüfung) erfolgreich abgelegt haben! Allein 39 CP reichen nicht für die Unterschrift, wenn diese Modulprüfungen nicht oder nicht vollständig vorliegen.
  • Diese Leistungen müssen tatsächlich vorliegen, also in eCampus kreditiert sein. Der Verweis auf angemeldete Modulprüfungen (Hausarbeiten, mündliche Prüfungen) allein reicht nicht aus.
  • Ihre Leistungen werden über eCampus nachgewiesen. Die Veranstaltungen müssen daher so weit wie möglich in eCampus modularisiert sein.
  • Für das Online-Verfahren nutzen Sie bitte das ausfüllbare PDF-Formblatt 5 im oberen Bereich.

Wenn Sie eine Bescheinigung für das BAFöG-Amt benötigen, aus der hervorgeht, dass Sie im B.A.-Studienfach Germanistik die Studienleistungen der ersten vier Fachsemester erbracht haben (Formblatt 5), dann nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Verfahren.

Das gilt auch dann, wenn Sie die erforderlichen Leistungen noch nicht erbracht haben, aber dem BAFöG-Amt darüber eine Bescheinigung vorlegen müssen.

Für alle anderen Fälle – zum Beispiel für Auslands-BAFöG usw. – nutzen Sie bitte die Sprechstunde von Herrn Dr. Händel.

Bitte beachten Sie:

  • Das Online-Verfahren nutzen Sie bitte ausschließlich für Formblatt 5 (Nachweis der Leistungen des 4. Fachsemesters).
  • Ihre Veranstaltungen müssen in jedem Fall so weit wie möglich in eCampus modularisiert sein.
  • Informationen und Formulare erhalten Sie im BAFöG-Amt bzw. auf der Infoseite des Ministerieums für Bildung und Forschung.

Falls Sie eine Bescheinigung im Rahmen eines (KfW-) Studienkredites benötigen, übersenden Sie bitte alle relevanten Daten und Unterlagen per E-Mail. Dazu gehören regelmäßig Ihre Matrikelnummer, Angaben zum Studienverlauf, zu unterschreibende Formblätter (vorzugsweise in am Rechner ausfüllbarem PDF-Format) usw.

Bei Fragen nutzen Sie bitte die Sprechstunde von Herrn Dr. Händel.

Bitte beachten Sie:

  • BAFöG-Bescheinigungen über die Leistungen des 4. Fachsemesters erhalten Sie ausschließlich über das Online-Verfahren.
  • Ihre Veranstaltungen müssen für Bescheinigungen immer so weit wie möglich in eCampus modularisiert sein.