B.A. Studienverlauf (Empfehlung)

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B.A. Allgemeines

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hier verlinken auf Scibo

Ja
(Für das andere Studienfach gelten möglicherweise andere Voraussetzungen; bitte informieren Sie sich darüber im anderen Fach. Die Regelungen auf dieser Seite gelten ausschließlich für Germanistik/Deutsch)


Erforderliche Deutschkenntnisse

Vorausgesetzt werden selbstverständlich adäquate Deutschkenntnisse (gemäß Prüfungsordnung). Studienbewerber:innen, „die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben“ (Gemeinsamen Prüfungsordnung – GPO, § 4, Abs. 3), müssen diese per Sprachzeugnis bereits bei der Bewerbung nachweisen. Bitte beachten Sie, dass dabei die Staatsangehörigkeit ausdrücklich keine Rolle spielt; maßgeblich ist der Erwerb der Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung.


Erforderliche Nachweise von Fremdsprachenkenntnissen für das B.A.-Studienfach Germanistik

Gemäß Fachspezifischen Bestimmungen (FSB – ‚Studienordnung‘) für das B.A.-Studienfach Germanistik nach GPO 2016 müssen Sie weiterhin folgende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen:

Für das Bachelorstudium im Fach Germanistik wird […] der Nachweis von zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, vorausgesetzt.
a) Als Fremdsprachen gelten neben den modernen Sprachen, die – wie Englisch – als Wissenschafts- bzw. Berufssprachen dienen, auch alte Sprachen, die – wie beispielsweise Latein – als Gegenstandssprachen z. B. alteuropäischer Kultur, aber auch als Berufssprachen in möglichen Berufsbereichen (Wissenschaft, Archiv, Dokumentation, Museum u. ä.) verlangt werden. Dabei werden die Sprachanforderungen nach Maßgabe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wie folgt festgesetzt: 1. Fremdsprache B2; 2. Fremdsprache B1 mit Anteilen von B2 (Schwerpunkt: fachorientiertes Leseverstehen).
b) Liegen die genannten Fremdsprachenkompetenzen zu Beginn des Studiums nicht vor, können diese bis zur Anmeldung zum Abschlussmodul P nachgeholt werden.“


Nachweismöglichkeiten für die Erfüllung der Sprachanforderungen

  1. Zeugnis oder Zertifikat über Kenntnisse moderner Fremdsprachen auf dem entsprechenden Kompetenzniveau, z. B. Abiturzeugnis mit ausgewiesener Einstufung nach Germeinsamem Europäischem Referenzrahmen (GER)2)
  2. In Fällen, in denen auf dem Abiturzeugnis für Kenntnisse moderner Fremdsprachen keine GER-Einstufung ausgewiesen ist, erfolgt die Festlegung des Kompetenzniveaus auf Basis des Merkblatts zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife des Schulministeriums NRW, Abschnitt II.f.
  3. Kurse moderner Fremdsprachen werden als Sprachnachweis anerkannt, sofern sie auf dem erforderlichen Niveau abgeschlossen werden. Für Sprachkurse, die an der RUB absolviert werden (z. B. im Optionalbereich), erfolgt der Nachweis durch die Kreditierung des bestandenen Kurses, sofern das erreichte Kompetenzniveau ausgewiesen wurde und dieses ausreicht. Für andere Kurse muss das GER-Kompetenzniveau ggf. durch ein Zertifikat o. ä. nachgewiesen werden.3)
  4. Ein durch entsprechendes Zeugnis nachgewiesenes Latinum/Graecum/Hebraicum mit entsprechender Zusatzprüfung wird analog zur 1. Fremdsprache (analog GER B2) gewertet. Im Fall von Latein handelt es sich um das ugs. als ‚Großes Latinum‘ bezeichnete Latinum.
  5. Nachgewiesene Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinums“ werden als 2. Fremdsprache (analog GER B1 mit Anteilen B2) gewertet. Grundlage für die Feststellung, ob ein „Kleines Latinum“ vorliegt, ist das u. a. Merkblatt zum Erwerb des Latinums des Schulministeriums NRW, insbes. Abschnitt 2.
    • Ein Nachweis dieser Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinum“ kann auch durch die bestandene Abschlussklausur an der Sprachübung Lateinisch II der RUB erfolgen.
    • Zeugnisse externer Anbieter werden als Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinum“ anerkannt, wenn sie den durch das Schulministerium vorgegebenen Anforderungen genügen, vgl. Merkblatt zu den Anforderungen in den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch – Griechisch – Hebräisch bzw. Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch – Lateinisch – Hebräisch.

Quellen/Merkblätter


Fehlende Sprachkenntnisse bis zur Anmeldung des Abschlussmoduls nachweisen!

Sofern Sie diese Kriterien nicht erfüllen, müssen Sie entsprechende Sprachkurse belegen, um die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Kenntnisse in den geforderten Fremdsprachen müssen bis zur bzw. bei der Anmeldung des Abschlussmoduls erworben bzw. nachgewiesen werden.


Wichtige Hinweise zu den erforderlichen Fremdsprachenkenntnissen und deren Nachweis

  • Eine der beiden Sprachen muss Englisch sein.
  • Eine Pflicht, Lateinkenntnisse bzw. ein Latinum nachzuweisen, besteht nicht, sofern Sie die o. g. Fremdsprachenkenntnisse über andere Sprachen nachweisen können.
  • Falls Sie internationale:r Studierende:r sind, wird in der Regel Ihre Herkunfts-/Erstsprache (sofern nicht Deutsch) formal als 1. Fremdsprache (vgl. oben) gewertet. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch entsprechende Abschlusszeugnisse (Studienzugangsberechtigung) in Ihrer Herkunfts-/Erstsprache.
  • Die o. g. Sprachkenntnisse müssen Sie spätestens bei der Anmeldung zum Abschlussmodul in Germanistik erworben haben.
  • Sprachnachweise werden für das Studienfach Germanistik nicht in eCampus erfasst. Daher müssen Sie sie bei den Anmeldungen zu Prüfungen stets in geeigneter Form (Scan des Abiturzeugnisses o. ä.) dokumentieren.
  • eCampus-Eintragungen von Fremdsprachenkenntnissen durch andere Fächer können ausschließlich dann akzeptiert werden, wenn aus der Eintragung ein entsprechendes Kompetenzniveau nach GER bzw. ein eindeutig formuliertes Kompetenzniveau im Falle alter Sprachen (z.B. „Kleines Latinum“) hervorgeht.

Bitte orientieren Sie sich auf den Seiten der Zentralen Studienberatung der RUB. Dort heißt es:

Die erforderlichen Durchschnittsnoten […] werden bei zulassungsbeschränkten Fächern nicht in vorhinein [sic!] festgelegt, sondern stehen erst nach Bewerbungsschluss fest. Nicht die Uni legt die NC-Werte (= die für eine Zulassung erforderlichen Durchschnittsnoten und Wartzeiten) fest; die Daten werden anhang [sic!] der Bewerberzahlen und der verfügbaren Studienplätze zu jedem Semester neu errechnet.

Achtung:
Diese Ergebnisse der vergangenen Vergabeverfahren haben immer nur eine sehr begrenzte Vorhersagekraft für zukünftige Verfahren, da sich z.B. Zulassungsregelungen, Studienplatzquoten, Anzahl der Bewerber und Anzahl der verfügbaren Studienplätze ändern können..

Das gilt selbstverständlich auch für die Germanistik.

Antwort 2

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B.A. Struktur

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Module allgemein

Im B.A.-Studiengang müssen Sie die folgenden Module belegen:

  • je ein Grundkursmodul in jedem Teilfach (Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft)
  • je ein Vertiefungsmodul in jedem Teilfach (Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft)
  • zwei Schwerpunktmodule je nach Studienprofil, und zwar:
    • entweder zwei (unterschiedliche!) Schwerpunktmodule aus einem Teilfach (spezialisiertes Studienprofil)
    • oder zwei Schwerpunktmodule aus zwei Teilfächern (breites Studienprofil)
  • ein Abschlussmodul.

Vertiefungs- und Schwerpunktmodule sowie das Abschlussmodul schließen Sie mit einer Modulprüfung ab. Alle Noten sind prüfungsrelevant, d.h. sie fließen (zu unterschiedlichen Anteilen) in die Fachnote Germanistik ein.

Daneben belegen Sie zudem sog. Freie Veranstaltungen.

Sie müssen im Studienfach Germanistik für den B.A. insgesamt 71 CP während des Studiums erbringen:

  • in den Grundkursen insgesamt 15 CP,
  • in den Vertiefungsmodulen mindestens 24 CP (inklusive Modulprüfungen),
  • in den Schwerpunktmodulen mindestens 18 CP (inklusive Modulprüfungen),
  • im Abschlussmodul 6 CP (inklusive Modulprüfung) und
  • in den Freien Veranstaltungen in der Regel 8 CP.

Sie müssen im Studienfach Germanistik für den B.A. insgesamt 71 CP während des Studiums erbringen:

  • in den Grundkursen insgesamt 18 CP,
  • in den Vertiefungsmodulen mindestens 21 CP (inklusive Modulprüfungen),
  • in den Schwerpunktmodulen mindestens 18 CP (inklusive Modulprüfungen),
  • im Abschlussmodul 6 CP (inklusive Modulprüfung) und
  • in den Freien Veranstaltungen in der Regel 8 CP.

Die Grundkursmodule schließen Sie im Regelfall durch Klausuren in den entsprechenden Übungen ab.

Jedes Vertiefungsmodul müssen Sie durch eine Modulprüfung abschließen, die aus praktischen Gründen an die jeweilige Kernveranstaltung gekoppelt ist; zwei Vertiefungsmodule schließen Sie durch eine schriftliche Hausarbeit ab, eines durch eine mündliche Prüfung.

Ein Schwerpunktmodul schließen Sie durch eine Modulprüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit in der Kernveranstaltung ab, das andere durch eine Modulprüfung in Form einer mündlichen Prüfung.

Das Abschlussmodul schließen Sie mit einer Modulprüfung in Form einer mündlichen Prüfung ab.

Bitte beachten Sie,

  • dass andere Kombinationen (etwa zwei mündliche Prüfungen und eine schriftliche Hausarbeit in den Vertiefungsmodulen) nicht möglich sind und
  • dass Sie in jedem Modul nur eine Modulprüfung ablegen müssen/dürfen, und zwar in der jeweiligen Kernveranstaltung.

CP durch zusätzliche Modulprüfungen können nicht auf die Freien Veranstaltungen angerechnet werden.

Grundkursmodul

Üblicherweise komplettieren Sie im zweiten Fachsemester auf jeden Fall das Grundkursmodul Linguistik. Hier müssen Sie vermutlich noch die Übung Diachronie erfolgreich absolvieren. Falls die Immatrikulation nach 2018 erfolgte müssen Sie außerdem die Übung Grammatisches Grundwissen erfolgreich absolvieren und im Grundkursmodul Neuere deutsche Literaturwissenschaft noch die propädeutische Übung belegen.

Abgesehen davon beginnen Sie im zweiten Semester grundsätzlich mit dem Studium der Vertiefungsmodule.

Sie müssen in jedem der drei Teilfächer ein Vertiefungsmodul belegen; jedes Vertiefungsmodul hat als Kernveranstaltung ein Proseminar. Nur in dieser Kernveranstaltung können Sie die für den Abschluss des Vertiefungsmoduls erforderliche Modulprüfung ablegen!

Die Fachspezifischen Bestimmungen sagen hierzu (§ 11):
Der Zugang zum VM eines Teilfaches (VM1–3) ist erst dann möglich, wenn das GM des entsprechenden Teilfaches abgeschlossen ist.

In der Praxis bedeutet das, dass Sie noch nicht alle drei Grundkursmodule abgeschlossen haben müssen, aber mindestens das Grundkursmodul aus dem Teilfach, aus dem das Vertiefungsmodul stammt, wenn Sie die Kernveranstaltung dieses Vertiefungsmoduls belegen wollen.

Am Beispiel: Wenn Sie die Kernveranstaltung im Vertiefungsmodul Neuere deutsche Literaturwissenschaft belegen wollen, müssen Sie das Grundkursmodul Neuere deutsche Literaturwissenschaft vollständig abgeschlossen haben, also inklusive der propädeutischen Übung als Grundkursmodul-Teil im 2. Fachsemester.

Als abgeschlossen gilt ein Grundkursmodul dann, wenn Sie alle erforderlichen Veranstaltungen erfolgreich belegt haben.

Grundkursmodul Germanistische Linguistik

  • Übung Synchronie (3-stündig)
    plus
    Übung Diachronie (1-stündig → im 2. Fachsemester)
    plus
    Übung Grammatisches Grundwissen (1-stündig → im 2. FS)

Grundkursmodul Germanistische Mediävistik

  • Plenum (2-stündig)
    plus
    Übung (2-stündig)

Grundkursmodul Neuere Deutsche Literaturwissenschaft

  • Übung (2-stündig) inkl. Blocktag Literaturgeschichte
    plus
    propädeutische Übung (2-stündig → im 2. FS)

Antwort 2

Vertiefungsmodule

  1. Kernveranstaltung (= Veranstaltung, in der Sie die Modulprüfung ablegen) ist bei VM stets ein Proseminar.
  2. Im VM der Germanistischen Mediävistik müssen Sie noch ein weitere Veranstaltung für das Modul belegen, in den VM der Germanistischen Linguistik zwei weitere Veranstaltungen (davon eine zwingend die Übung Grammatisches Grundwissen), in der Neueren Deutschen Literaturwissenschaft ebenfalls zwei weitere Veranstaltungen (davon zwingend eine propädeutische Übung).
  3. Nur die Kernveranstaltung des VM – also das Proseminar – schließen Sie mit einer Modulprüfung ab.
  4. In den weiteren Veranstaltungen müssen Sie aktiv mitarbeiten (was genau das heißt, wird vom Lehrenden für die Veranstaltungen individuell festgelegt – ggf. Protokoll, Referat, Essay usw.) und so die erforderlichen CP erwerben (1 CP entspricht ca. 30 Stunden Workload).

Wie bei allen Modulen gilt: Veranstaltungen, die Sie für ein Modul belegen und anschließend zu einem Modul zusammenfassen wollen, müssen selbstverständlich zum gleichen Modul gehören.

  1. Kernveranstaltung (= Veranstaltung, in der Sie die Modulprüfung ablegen) ist bei VM stets ein Proseminar.
  2. In jedem der drei VM müssen Sie noch ein weitere 2st. Veranstaltung (Vorlesung oder Übung) für das Modul belegen.
  3. Nur die Kernveranstaltung des VM – also das Proseminar – schließen Sie mit einer Modulprüfung ab.
  4. In der weiteren Veranstaltung müssen Sie aktiv mitarbeiten (was genau das heißt, wird vom Lehrenden für die Veranstaltungen individuell festgelegt – ggf. Protokoll, Referat, Essay usw.) und so die erforderlichen CP erwerben (1 CP entspricht ca. 30 Stunden Workload).

Wie bei allen Modulen gilt: Veranstaltungen, die Sie für ein Modul belegen und anschließend zu einem Modul zusammenfassen wollen, müssen selbstverständlich zum gleichen Modul gehören.

Schwerpunktmodule

Die Fachspezifischen Bestimmungen sagen hierzu (§ 11):

Der Zugang zum SM eines Teilfaches (SM1 oder SM2) ist erst dann möglich, wenn das VM des entsprechenden Teilfaches inklusive der Modulprüfung abgeschlossen ist.

In der Praxis bedeutet das, dass Sie noch nicht alle drei Vertiefungsmodule abgeschlossen haben müssen, aber mindestens das Vertiefungsmodul aus dem Teilfach, aus dem auch Ihr Schwerpunktmodul stammt, wenn Sie die Kernveranstaltung dieses Schwerpunktmoduls belegen wollen

Am Beispiel: Wenn Sie die Kernveranstaltung im Schwerpunktmodul Germanistische Mediävistik belegen wollen, müssen Sie mindestens das Vertiefungsmodul Mediävistik abgeschlossen haben.

Als abgeschlossen gilt ein Modul dann, wenn Sie alle erforderlichen Veranstaltungen besucht und die Modulprüfung abgelegt haben.

Nein. Die Fachspezifischen Bestimmungen (§ 5) sagen hierzu (Hervorhebung hinzugefügt):

Studierende können die Schwerpunktmodule in einem Teilfach oder in zwei Teilfächern absolvieren. Falls zwei Schwerpunktmodule aus einem Teilfach absolviert werden, muss es sich um unterschiedliche Schwerpunktmodule innerhalb dieses Teilfaches handeln.

Beide SM dürfen also aus dem gleichen Teilfach stammen, müssen aber unterschiedliche SM sein: Zwei linguistische SM sind zum Beispiel gestattet, sofern es sich um zwei unterschiedliche linguistische SM handelt!

Ja. Allerdings müssen es innerhalb des Teilfachs unterschiedliche SM sein, vgl. oben.

Das können Sie selbst entscheiden. Wenn Sie die Germanistik ‚breit‘ studieren, können Sie zum Beispiel ein Schwerpunktmodul aus der Germanistischen Mediävistik und das zweite aus der Germanistischen Linguistik wählen. Bei einem spezialisierten Studienprofil dürfen Sie aber zum Beispiel auch zwei (unterschiedliche!) Schwerpunktmodule in der Neueren deutschen Literaturwissenschaft belegen.

Wichtige Hinweise

  • Eine Übersicht über die Module finden Sie hier.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie ein Schwerpunktmodul mit einer schriftlichen Hausarbeit, das zweite mit einer mündlichen Prüfung abschließen müssen.
  • Die Wahl der Schwerpunktmodule hat weder eine direkte Auswirkung auf Ihre B.A.-Arbeit noch auf die Themen Ihrer mündlichen B.A.-Prüfung.
  • Durch die Wahl Ihrer Vertiefungsmodule treffen Sie noch keine Vorentscheidung über die Schwerpunktmodule, die Sie im Anschluss wählen können.
  • Durch die Wahl Ihrer Schwerpunktmodule treffen Sie grundsätzlich keine Vorentscheidung über ein möglicherweise anschließendes Masterstudium.

Sie selbst!

Regulär erfasste Schwerpunktmodule müssen Sie in eCampus nicht nur selbst zusammenstellen, sondern auch selbst zuordnen und in der Zuordnung bestätigen, vgl. hier (insbesondere Punkt 11).

Andernfalls

  1. werden die CP der Module nicht zu den CP des Studienfachs gerechnet;
  2. können Prüfungsämter die Module ggf. nicht ‚sehen‘;
  3. können Sie keine vollständige Übersicht Ihrer Studienleistungen erstellen.

Diese Modulstruktur gilt für Schwerpunktmodule bis einschließlich Sommersemester 2022. Ab dem Wintersemester 2022/23 gilt eine neue Struktur für alle Schwerpunktmodule!
Informationen zur Übergangsregelung finden Sie hier.

  1. Kernveranstaltung (= Veranstaltung, in der Sie die Modulprüfung ablegen) ist bei Schwerpunktmodulen stets ein Hauptseminar.
  2. In einem SM müssen Sie als zweite Modulveranstaltung eine Vorlesung .
  3. Nur die Kernveranstaltung des SM schließen Sie mit einer Modulprüfung ab.

Wie bei allen Modulen gilt: Veranstaltungen, die Sie für ein Modul belegen und anschließend zu einem Modul zusammenfassen wollen, müssen selbstverständlich zum gleichen Modul gehören.

Diese Modulstruktur gilt für Schwerpunktmodule bis einschließlich Sommersemester 2022. Ab dem Wintersemester 2022/23 gilt eine neue Struktur für alle Schwerpunktmodule!
Informationen zur Übergangsregelung finden Sie hier.

  1. Kernveranstaltung (= Veranstaltung, in der Sie die Modulprüfung ablegen) ist bei Schwerpunktmodulen stets ein Hauptseminar.
  2. In einem SM müssen Sie mindestens noch eine weitere Veranstaltung für das Modul belegen, empfohlen wird ein zweites, zum Modul passendes Hauptseminar. Bei linguistischen SM muss die zweite Veranstaltung ein weiteres Hauptseminar sein.
  3. Nur die Kernveranstaltung des SM schließen Sie mit einer Modulprüfung ab.
  4. In der weiteren Veranstaltungen müssen Sie aktiv mitarbeiten (was genau das heißt, wird vom Lehrenden für die Veranstaltungen individuell festgelegt – ggf. Protokoll, Referat, Essay usw.) und so die erforderlichen CP erwerben (1 CP entspricht ca. 30 Stunden Workload).

Wie bei allen Modulen gilt: Veranstaltungen, die Sie für ein Modul belegen und anschließend zu einem Modul zusammenfassen wollen, müssen selbstverständlich zum gleichen Modul gehören.

Antwort 3

Freier Bereich

Nein.

Die Fachspezifischen Bestimmungen sagen hierzu (§ 5): “. Die Erbringung von benoteten Studienleistungen oder Modulprüfungen in den Freien Veranstaltungen ist nicht möglich.“

Dementsprechend können Sie selbstverständlich auch Modulprüfungen, die Sie möglicherweise in Modulen zusätzlich zur geforderten Modulprüfung in der Kernveranstaltung abgelegt haben, nicht als überschießende CP für die Freien Veranstaltungen anrechnen lassen.

Veranstaltungen als Teil des Moduls „B.A.: Freie Veranstaltungen (Freier Bereich)“ bzw. „M.A.: Freie Veranstaltungen (Freier Bereich)“ füllen den sog. Freien Bereich in Ihrem Studienverlauf und dienen der individuellen Modellierung des gewählten Studienprofils. In der Wahl der Veranstaltungen sind Sie im B.A.-/M.A.-Studium tatsächlich im Großen und Ganzen frei, sofern es sich um germanistische Veranstaltungen handelt (vgl. Fachspezifische Bestimmungen zu § 5 der GPO).

Im B.A.-Studienfach Germanistik stellt die Wahl des Moduls „B.A.: Berufsfeldorientierung Germanistik (Freier Bereich)“ eine Alternative für den Freien Bereich dar. In der Wahl von Veranstaltungen sind Sie für das Modul „B.A.: Berufsfeldorientierung Germanistik (Freier Bereich)“ auf solche Veranstaltungen beschränkt, die für dieses Modul vorgesehen sind.

Bei den gewünschten Veranstaltungen muss es sich um solche aus Ihrem Studiengang oder einem auf niedrigerem Niveau angesiedelten Studiengang handeln. Im B.A. dürfen Sie also germanistische Veranstaltungen des B.A. belegen, nicht aber reine M.A.- oder M.Ed.-Veranstaltungen, im M.A. B.A.- und M.A.-Veranstaltungen usw.

Die Nutzung von reinen M.Ed.-Veranstaltungen im Freien Bereich des M.A. ist damit ebenfalls nicht möglich.

Ausdrücklich ausgenommen sind allerdings alle Grundkursveranstaltungen (inklusive der Übung Grammatisches Grundwissen sowie aller propädeutischer Übungen im Grundkursmodul Neuere deutsche Literaturwissenschaft) sowie die Proseminare der Germanistischen Mediävistik1).

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Zur regulären Erfassung des Moduls „B.A.: Freie Veranstaltungen (Freier Bereich)“ in eCampus vgl. hier.
  • Zur manuellen Erfassung des Moduls „M.A.: Freie Veranstaltungen (Freier Bereich)“ in eCampus vgl. hier.
  • Sie dürfen im Freien Bereich keine Modulprüfungen ablegen. 2)
  • Die aktive Mitarbeit in Veranstaltungen für den Freien Bereich wird genauso kreditiert wie für andere Module auch.
  • In Lehrveranstaltungen mit begrenzter Möglichkeit zur Teilnahme werden bevorzugt Anmeldungen von solchen Studierenden berücksichtigt, die die Lehrveranstaltung im Rahmen eines Moduls studieren müssen.
  • Zur Nutzung von Veranstaltungen der Allgemeinen und vergleichenden Literaturwissenschaft (AVL/Komparatistik) als Freie Veranstaltungen (Freier Bereich) in der Germanistik vgl. hier.
  • Warum eine doppelte Belegung von Veranstaltungen nicht möglich ist, wird hier erläutert.

Antwort 3

Abschlussmodul

Das Abschlussmodul (ASM) umfasst Selbststudien im Umfang von 6 CP (= 180 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung. Die Modulprüfung des Abschlussmoduls umfasst zwei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches, die Sie mit der:dem Prüfer:in individuell absprechen.

Das ASM im B.A.-Studienfach Germanistik ist in jedem Fall zu erbringen, völlig unabhängig davon, in welchem B.A.-Studienfach Sie Ihre B.A.-Arbeit schreiben bzw. ob Sie im anderen B.A.-Studienfach ebenfalls ein ASM oder ein vergleichbares Modul erbringen müssen.

Es gilt: Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen (in Vertiefungs- und Schwerpunktmodulen sowie im Abschlussmodul) untereinander noch diese Themen und das Thema der B.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).

Weitere Details finden Sie hier.

Zu den Voraussetzungen für die Anmeldung zum Abschlussmodul vgl. hier.

Antwort 3

B.A.-Arbeit

Dies hängt von Ihrem federführenden Prüfungsamt ab.

Falls das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie für Sie federführend ist, gilt folgende Regelung:

  1. Eine Abschlussbescheinigung erhalten Sie erst dann, wenn
    • für beide Studienfächer (Germanistik, 2. Fach) sowie den Optionalbereich alle Studienleistungen in eCampus kreditiert, ordentlich modularisiert und dem Studiengang/Studienfach zugeordnet sind;
    • alle Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt sind und in einem der beiden Studienfächer die B.A.-Arbeit geschrieben, abgegeben und endgültig bewertet wurde (vgl. nächster Punkt).
  2. Falls die B.A.-Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung sein sollte, gilt:
    • „Die Bearbeitungszeit für die B.A.-Arbeit beträgt sechs Wochen.“ (Gemeinsame Prüfungsordnung, § 21, Abs. 4)
    • „Das Bewertungsverfahren für die B.A.-Arbeit soll vier Wochen nicht überschreiten.“ (Gemeinsame Prüfungsordnung, § 22, Abs. 3)
    • Die Abschlussbescheinigung darüber, dass Sie Ihren B.A. erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie erst, wenn beide Gutachten für Ihre B.A.-Arbeit vorliegen.
    • Für die Bearbeitung im Prüfungsamt sollten Sie etwa zwei Wochen einplanen.

Falls ein anderes Prüfungsamt für Sie federführend ist, erkundigen Sie sich dort bitte rechtzeitig nach den genauen Modalitäten.

Sofern Sie Ihren B.A.-Abschluss mit B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, wird die Äquivalenz Ihres Abschlusses im Rahmen des obligatorischen Beratungsgesprächs festgestellt. Sie können sich mit der Abschlussbescheinigung bzw. Ihrem B.A.-Zeugnis und der Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch innerhalb der vorgegebenen Fristen im Studierendensekretariat der RUB umschreiben lassen.


B.A.-M.A-Übergang

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Antwort 2