Was ist das BAFöG-Formblatt 5 ?
Ab einem gewissen Zeitpunkt im Studium musst du nachweisen, dass du genug Leistungen erbracht hast, um weiterhin BAföG beziehen zu können. Dafür gibt es Formblatt 5, in dem Studierende i.d.R. nach dem 4. Fachsemester Angaben zu ihren bisherigen Leistungen machen müssen.
BAföG, Studienkredite, KfW usw.: Zuständigkeit
Für alle BAFöG- Studienkredit-, KfW-Angelegenheiten usw., insbesondere für alle Unterschriften unter entsprechende Bescheinigungen und Formblätter, ist Herr Dr. Händel zuständig. Bitte beachten Sie, dass Sie die Unterschrift für das BAFöG-Formblatt 5 ausschließlich über das Online-Verfahren erhalten, nicht in der Sprechstunde von Herrn Dr. Händel.
