Allgemeine Informationen zur Studienorga

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Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Informationen ausschließlich auf das Studium am Germanistischen Institut beziehen. 
Für andere Fächer gelten möglicherweise andere Regelungen, die Sie an geeigneter Stelle in Erfahrung bringen müssen!

Präambel

Gemäß dem Leitbild Lehre der RUB tragen Lehrende und Studierende gemeinsam die Verantwortung für den Lernprozess. Studierende der RUB sind bereit, hohe Leistungen zu erbringen und selbständig zu arbeiten. Sie übernehmen Verantwortung für ihr Studium. Sie gestalten Lehrveranstaltungen aktiv mit und geben Lehrenden produktive Rückmeldungen. Lehrende begeistern durch fachliche Expertise und wecken Neugier auf ihr Wissenschaftsgebiet. Sie fordern Studierende durch anspruchsvolle Inhalte heraus, fördern deren Lernprozesse mit geeigneten didaktischen Methoden und prüfen kompetenzorientiert mit transparenten Verfahren der Leistungsbeurteilung. Sie nutzen Feedback und Evaluationen und entwickeln ihre Lehre und ihre Lehrkompetenz kontinuierlich weiter.

Miteinander reden und gegenseitiges Vertrauen sind diskussionsleitend und Kernelement des Diskurses zwischen Lehrenden und Studierenden.


Anwesenheit und Mitarbeit in Lehrveranstaltungen am Germanistischen Institut

Grundsätzlich sind Vorlesungen am Germanistischen Institut keine Lehrveranstaltungen, die dem Zweck reiner Wissensvermittlung dienen und bei denen die Inhalte über andere Wege erschlossen werden können. Insofern ist die aktive Teilnahme dringend empfohlen.

Im Hinblick auf Grundkursveranstaltungen, (propädeutische) Übungen und Seminare gilt: Wissens- und Kompetenzerwerb in der jeweiligen Lehrveranstaltung sind grundsätzlich nur bei kontinuierlicher aktiver Teilnahme am dialogischen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden gewährleistet. Insofern schließt die Leistungsanforderung und die damit einhergehende Kreditierung eines Seminars bzw. einer Übung die regelmäßige, persönliche Mitarbeit ein.

  • Fehltermine dürfen 25 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten.
  • Überschreitet die Zahl der Fehltermine 25 %, können zwischen der/dem Lehrenden und dem/der Studierenden zur Erreichung der Kompetenzziele der Veranstaltung Kompensationsleistungen vereinbart werden.
  • Die Zahl der Fehltermine darf insgesamt 50 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten: Bei Überschreitung dieser Grenze erlischt der Anspruch sowohl auf Kompensationsleistungen als auch auf Kreditierung der Veranstaltung.

Zwischen Semester und Vorlesungszeit besteht ein Unterschied:

  • Das Wintersemester beginnt immer am 1. Oktober eines Jahres und endet am 31. März des Folgejahres; die zugehörige Vorlesungszeit beginnt meist Anfang bis Mitte Oktober und endet üblicherweise Anfang Februar des Folgejahres.
  • Das Sommersemester beginnt immer am 1. April eines Jahres und endet am 30. September des gleichen Jahres; die zugehörige Vorlesungszeit beginnt meist Anfang bis Mitte April und endet üblicherweise Ende bis Mitte Juli des gleichen Jahres.

Also: Semester ≠ Vorlesungszeit!

Das B.A.-Studium dauert regulär sechs (6) Semester, wobei in den ersten drei Semestern die Grundkurs- und Vertiefungsmodule (sog. Grundlagen- und Vertiefungsphase) und im vierten und fünften Semester die Schwerpunktmodule (sog. Schwerpunktphase) absolviert werden sollen. Das 6. Semester sollte vorrangig als Prüfungssemester genutzt werden.

Das ggf. anschließende Master-Studium dauert regelmäßig 4 Semester (sowohl M.A. als auch M.Ed.); insgesamt ist demnach ein Zeit von 10 Semestern für ein gestuftes Studium mit Masterabschluss einzuplanen.

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